Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und alle damit zusammenhängenden Leistungen. 
2.
Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.

II. Vertragsabschluss, -partner
1.
Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Hotel das Angebot des Kunden zum Vertragsschluss annimmt. 
2.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde, der die Leistung des Hotels in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

III. Leistungen, Preise, Zahlung
1.
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers. 
2.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 
3.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 
Kommt es nach dem Abschluss des Vertrages zu einer Mehrwertsteuererhöhung, so gilt der zur Zeit der Zimmernutzung gesetzlich geltende Mehrwertsteuersatz. 
4.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben. In einem solchem Fall steht dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht zu.
5.
Das Hotel ist berechtigt die verbindliche Reservierung des Zimmers von der Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen. Das Hotel kann noch nach Vertragsschluss eine angemessene Anzahlung verlangen. 
6.
Der vom Kunden zu zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Abreise des Kunden fällig und zu begleichen. Vom Hotel geforderte Anzahlungen sind bis zu dem jeweils vom Hotel angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen. 
7.
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit –auch nach Übernahme des Zimmers Vorauszahlung des vollen Preises oder Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn es Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden hat. Bei Aufenthalten von über einer Woche oder Forderungen von über 1.000,00 Euro für bereits erbrachte Leistungen kann das Hotel auch Zwischenabrechnungen erteilen, die sofort zur Zahlung fällig sind.
8.
Bei Zahlungsverzug des Kunden mit auch nur einer Rechnung ist das Hotel berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen.

IV. Aufrechnungs-und Zurückbehaltungsrecht
1.
Dem Kunden steht ein Aufrechnungsrecht gegen Forderungen des Hotels nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Hotel anerkannt sind.
2.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als der Anspruch des Hotels und der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. 

V. Rücktritt des Hotels

Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

VI. Zimmerübergabe, -rückgabe / Überlassung an Dritte
1. 
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 
2.
Sofern nicht im Voraus eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer bereits im Voraus vollständig bezahlt wurde bzw. dem Hotel vom Kunden eine Kreditkartennummer mitgeteilt wurde, die eine Abbuchung des Zimmerpreises auch bei Nichterscheinen des Kunden ermöglicht, hat das Hotel das Recht, das gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr an derweitig zu vergeben. Der Kunde hat in diesem Fall keine Ansprüche gegen das Hotel. 
3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertraglich überschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr können 100% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Weitergehende mögliche Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben unberührt. 
4.
Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Sollte das Hotel einer solchen Unter-oder Weitervermietung nicht zustimmen, so begründet dies kein Rücktrittsrecht des Kunden, insoweit wird § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abgedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

VII. Ablehnungsrecht / Verweisungsrecht
1.
Das Hotel ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zum Hotel und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden die begründete Sorge besteht, dass der Kunde unter Einfluss von Alkohol und Drogen steht oder sich dem Hotelpersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält. 
2.
Das Hotel ist berechtigt, einen Kunden aus dem Hotel zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe stört, andere Kunden oder das Hotelpersonal belästigt oder beleidigt. 

VIII. Haftung des Hotels
1.
Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen und in den Konferenzsälen des Hotels hinterlassen werden gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf die Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. 
2.
Für Schäden an berechtigten eingebrachten Sachen des Kunden haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). 
3.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Hotels nach § 536 a BGB wird ausgeschlossen.
4.
Für Vermögensschäden des Kunden haftet das Hotel grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Hotel haftet abweichend hiervon bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern es schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 
5.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund. 
6.
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, wenn keine gesetzlich kürzere Verjährung gilt. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsverkürzungen gelten zudem nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

IX. Schlussbestimmungen
1.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.
Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck – und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Regensburg. 
4.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

© AVIA Hotel, Hans-Günther Schwecke 2017